Geschäftsordnung des Präsidiums des BDA für die Einsetzung von Kommissionen, berufspolitischen Arbeitskreisen und Beauftragten
Beschluß von Präsidium und Ausschuß des BDA vom 23./24.März 2001.
A. Kommissionen
B. Berufspolitische Arbeitskreise
C. Beauftragte
A. Kommissionen
1. Zweck der Kommissionen: |
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2. Gliederung der Kommissionen Die Kommissionen gliedern sich in - ad hoc Kommissionen und - permanente Kommissionen.
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3. Geschäftsführung der Kommissionen: |
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4. Bericht der Kommissionen: Auf Aufforderung des Präsidenten oder eines anderen Mitgliedes des Präsidiums berichten die Kommissionen über ihre Arbeit schriftlich. Das Präsidium kann die Federführenden der Kommissionen um mündlichen Bericht in ihren Sitzungen bitten. |
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5. Auflösung von Kommissionen: Das Präsidium löst die Kommissionen auf, wenn sich ihr Aufgabenbereich erledigt hat oder auf eine andere Einrichtung übertragen wurde. |
B. Berufspolitische Arbeitskreise
1. Zweck der berufspolitischen Arbeitskreise: Das Präsidium kann berufspolitische Arbeitskreise zur Förderung der beruflichen Belange der im Fachgebiet Tätigen, zur Beratung und zur Förderung des berufspolitischen Erfahrungsaustausches in speziellen berufspolitischen Fragen einsetzen. Die Arbeitskreise sind rechtlich unselbständige Untergliederungen des BDA. |
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2. Bildung der berufspolitischen Arbeitskreise: Die Einsetzung jedes Arbeitskreises wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekanntgegeben. Jedes Mitglied des BDA, das sich schriftlich bei der Geschäftsstelle des BDA anmeldet, kann sich mit Sitz- und Stimmrecht an den Arbeitskreisen beteiligen. Die Mitglieder sind zu den Sitzungen und Veranstaltungen der Arbeitskreise schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Die Mitglieder des Präsidiums sind zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Arbeitskreise einzuladen; auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen. |
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3. Geschäftsführung der berufspolitischen Arbeitskreise: Als Leiter jedes Arbeitskreises beruft das Präsidium auf jeweils zwei Jahre einen Sprecher und seinen Stellvertreter. Die Arbeitskreise haben das Vorschlagsrecht. Sie wählen einen Schriftführer. Die Mitgliederversammlungen sollen grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Jahreskongreß stattfinden. Die Arbeitskreise berichten dem Präsidium über die Entwicklung in ihrem Bereich. Das Präsidium kann die Sprecher der berufspolitischen Arbeitskreise um mündlichen Bericht in seinen Sitzungen bitten. Die Arbeitskreise haben in regelmäßigen Abständen das Interesse der Angemeldeten am Verbleib im Arbeitskreis zu überprüfen. |
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4. Zusammenarbeit mit dem Präsidenten: Die Sprecher unterrichten den Präsidenten des BDA umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die ihren Arbeitskreis betreffen. Stellungnahmen der Arbeitskreise gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung des Präsidenten. Öffentliche Veranstaltungen der Arbeitskreise bedürfen der Zustimmung des Präsidenten und des Kassenführers des BDA. |
C. Beauftragte
1. Bennennung: Das Präsidium kann zur Erfüllung besonderer Aufgaben im Bereich eines Landesverbands - im Einvernehmen mit dem Landesvorsitzenden - oder überregional Beauftragte auf Zeit benennen. |
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2. Bindung an den Auftrag: Die Beauftragten sind an die ihnen erteilten Aufträge gebunden. Auf Aufforderung berichten sie dem Präsidium über ihre Arbeit schriftlich, soweit das Präsidium die Beauftragten nicht um mündlichen Bericht in ihren Sitzungen bittet. |
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3. Ende der Beauftragung: Das Präsidium kann den Auftrag jederzeit zurückziehen oder anderen Personen übertragen. |
Geschäftsordnung von BDA und DGAI für die Einsetzung von gemeinsamen Arbeitskreisen, Kommissionen und Foren
A. Gemeinsame Kommissionen
B. Gemeinsame Arbeitskreise
C. Gemeinsame Foren
D. Regelung für Meetings von Kommissionen / Arbeitskreisen / Foren
A. Gemeinsame Kommissionen:
1. Zweck der Kommissionen: Die Präsidien können Kommissionen zur Bearbeitung der von Ihnen sowie von den anderen Organen von BDA und/oder DGAI wahrzunehmenden Aufgaben einsetzen. |
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2. Gliederung der Kommissionen: a. Ad hoc Kommissionen: b. Permanente Kommissionen: |
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3. Einsetzung der Kommissionen: |
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4. Amtszeiten der Kommissionen: |
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5. Geschäftsführung der Kommissionen: |
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6. Bericht der Kommissionen: |
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7. Auflösung von Kommissionen: |
B. Gemeinsame Arbeitskreise:
1. Einsetzung: Die Präsidien können zur Förderung des wissenschaftlichen/berufspolitischen Fortschritts gemeinsame Arbeitskreise einrichten. Die Arbeitskreise sind rechtlich unselbständige Untergliederungen von BDA und/oder DGAI. |
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2. Bildung der gemeinsamen Arbeitskreise: Die Einsetzung jedes Arbeitskreises wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekanntgegeben. Jedes Mitglied des BDA und/oder der DGAI, das sich schriftlich bei der gemeinsamen Geschäftsstelle des BDA und der DGAI anmeldet, kann sich mit Sitz- und Stimmrecht an den Arbeitskreisen beteiligen. Die angemeldeten Mitglieder sind zu den Sitzungen und Veranstaltungen der Arbeitskreise schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Der Präsident und die Mitglieder des Präsidiums des BDA sowie der Präsident und die Mitglieder des Engeren Präsidiums der DGAI sind zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Arbeitskreise einzuladen; auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen. |
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3. Geschäftsführung der gemeinsamen Arbeitskreise: Das Präsidium des BDA und das Erweiterte Präsidium der DGAI berufen einvernehmlich auf die Dauer von jeweils zwei Jahren einen Sprecher und seinen Stellvertreter. Die Arbeitskreise haben das Vorschlagsrecht. Sie wählen einen Schriftführer. DIe Mitgliederversammlungen sollen grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Jahreskongress stattfinden. Die Arbeitskreise berichten den Präsidien über die Entwicklung im Bereich ihrer Arbeitskreise. Die Arbeitskreise sind rechtlich unselbständige Untergliederungen von BDA und/oder DGAI. |
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4. Zusammenarbeit mit den Präsidenten: Die Sprecher unterrichten den Präsidenten des BDA und der DGAI umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die den gemeinsamen Arbeitskreis betreffen. Stellungnahmen der Arbeitskreise gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung der Präsidenten. Öffentliche Veranstaltungen der Arbeitskreise bedürfen der Zustimmung des Präsidenten des BDA und der DGAI. |
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5. Im übrigen gelten die Geschäftsordnungen der jeweiligen Präsidien. |
C. Gemeinsame Foren:
1. Zweck Die Präsidien von BDA und/oder DGAI können Foren zur Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen und zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspolitischen Austausches der im Fachgebiet Tätigen einrichten. Die Foren sind rechtlich unselbständige Untergliederungen des BDA und/oder der DGAI. |
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2. Bildung der Foren Die Einsetzung der Foren wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekannt gegeben. Jedes Mitglied des BDA und/oder der DGAI, das sich schriftlich bei der Geschäftsstelle des BDA und der DGAI anmeldet, kann sich an den Foren beteiligen. Die Mitglieder sind zu den Sitzungen und Veranstaltungen der Foren schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Die Präsidenten sind zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Foren einzuladen; auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen. |
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3. Geschäftsführung der Foren
Die Präsidien berufen fünf, maximal sieben Mitglieder eines Lenkungsausschusses, der die Geschäfte des Forums führt. Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses, sein Stellvertreter sowie der Schriftführer werden von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, soweit die Präsidien von ihrem Recht, diese Personen zu bestimmen, keinen Gebrauch machen. Die Mitglieder des Forums können Vorschläge machen. |
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4. Zusammenarbeit mit dem Präsidenten |
D. Regelung für Meetings von Kommissionen / Arbeitskreisen / Foren
1. Anspruchsberechtigt für eine Erstattung von Reisekosten sind bei Arbeitskreisen jeweils: 1. Sprecher*in / 2. Sprecher*in / Schriftführer*in | |
2. Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Kommissionen alle Kommissionsmitglieder. | |
3. Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Foren die Mitglieder des Lenkungsauschusses. | |
4. Präsenztreffen von Kommissionen, Arbeitskreisen und Foren finden in der Regel 1x / Jahr, wenn möglich im Rahmen der großen Jahreskongresse DAC / HAI statt. Darüberhinausgehender Bedarf an Präsenztreffen ist im Vorfeld über die Geschäftsstelle zu genehmigen. Alle weiteren Arbeitstreffen sollen in der Regel virtuell stattfinden. | |
5. Die Anmietung von Tagungsräumen / Technik und Catering wird von den jeweiligen Trägern BDA und / oder DGAI übernommen. Verträge / Angebote hierzu sind im Vorfeld über die Geschäftsstelle abzustimmen. | |
6. Als Tagespauschale für das Catering gilt eine Obergrenze von ma. 60,- € / Person / Tag. | |
7. Die kostenpflichtige Einladung von "Gästen" ist nur nach vorheriger Genehmigung über die Geschäftsstelle möglich. | |
8. Als Reisekostenersatz werden für die Anspruchsberechtigten folgende Leistungen erstattet: |