Verändere mit!
Du bist auf dem Weg in die Anästhesiologie oder bereits als junge Fachärztin oder junger Facharzt in diesem Bereich tätig? Dann bist Du hier genau richtig.
Der youngBDA vertritt gezielt die Interessen und berufspolitischen Belange junger Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten sowie junger Fachärztinnen und Fachärzte – und stärkt so die nächste Generation der Anästhesiologie.
Bringe neue Ideen und deine persönlichen Erfahrungen ein und verändere mit. Der Berufverband ist kompetenter und anerkannter Gesprächspartner von Ministerien, Behörden und politischen Gremien sowohl in der Gesundheitspolitik des Bundes und der Länder als auch in der Berufs- und Standespolitik.
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Wegweiser
Du hast darüber hinaus noch Fragen, Ideen oder wichtige Themen, die hier angesprochen werden sollten? Dann melde Dich bei
Ich möchte Anästhesist oder Anästhesistin werden ↓
Mit ihren fünf Fachgebieten - Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin – zählt die Anästhesiologie zu den vielfältigsten und abwechslungsreichsten Fachgebieten der Medizin. Kein anderes Fach bietet eine derart breite medizinisch praktische Grundlagenausbildung sowie gute Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Ich möchte als angestellte Anästhesistin oder Anästhesist arbeiten ↓
Du hast die Approbation schon in der Tasche und möchtest wissen wie es jetzt weitergeht? Hier findest du Antworten zu Versicherungen, Rechts- und Vertragsbearbeitung, Arzthaftung oder Weiterbildung.
• Stellenmarkt
• Versicherungsservice für Assistenzärzte in Weiterbildung
• berufsbezogene Rechtsberatung
• Juristischer Notfallkoffer®
Ich möchte mich als Anästhesistin oder Anästhesist niederlassen ↓
Du möchtest irgendwann eine eigene Niederlassung oder Praxis gründen? Als Anästhesistin oder Anästhesist kannst Du Dich in der Schmerz- und Palliativmedizin niederlassen. Außerdem gibt es die Möglichkeit ambulante Anästhesien durchzuführen, z.B. für MVZs, Zahnärzte, Kieferchirurgen, Augenärzte, etc.
Das Referat für den vertragsärztlichen Bereich des BDA befasst sich mit allen Themen rund um die Niederlassung:
• Vertragsarztrecht
• Honorar- und Abrechnungsfragen (EBM, GOÄ)
Noch Fragen?
Jörg Karst, BDA-Referat für ambulante und vertragsärztliche Anästhesie
Straße des 17. Juni 106-108, (Tiergartentower) c/o äzq 10623 Berlin
Tel: 030 / 398 40 700
E-Mail:
Das Versicherungsreferat des BDA berät Dich zudem zu berufsbezogenen Versicherungsfragen:
• Rechtsschutzversicherung
• Haftpflichtversicherungen
Ich möchte mich fortbilden ↓
Fort- und Weiterbildung innerhalb der fünf Fachgebiete der Anästhesiologie - Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin - liegen in der persönlichen Verantwortung jeder Anästhesistin und jedes Anästhesisten. Eine nachhaltige kontinuierliche medizinische Fortbildung (CME = Continuing Medical Education) dient der persönlichen beruflichen Entwicklung, erhält die Kompetenz nach Abschluss der Weiterbildung aufrecht und sichert damit die optimale Patientenversorgung auf hohem fachlichem Niveau.
Gemeinsam mit der DGAI unterstützen wir Dich mit einem breiten Fortbildungsangebot:
• E-Learning
• Fortbildungen
• Repetitorien
• Veranstaltungen
• Regionaltagungen
• Publikationen
FAQ ↓
Welche Versicherungen brauche ich?
Da Du vom Arbeitgeber nicht unbedingt automatisch abgesichert bist, empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung. HIER kannst Du beides über den Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) erhalten.
Wo wird die Approbation beantragt?
Zuständig ist jeweils die Behörde des Bundeslandes, in dem die Abschlussprüfung des Studiums bzw. der Ausbildung abgelegt wurde. Für andere Antragssteller ist die Behörde in dem Bundesland zuständig in dessen Zuständigkeitsbereich die ärztliche Tätigkeit aufgenommen werden soll.
Was benötige ich für die Facharztweiterbildung?
Dies erfährst Du in der Weiterbildungsordnung der entsprechenden Landesärztekammer.
Was kann ich mir aus anderen Fachbereichen anerkennen lassen?
Ein Wechsel während der Weiterbildung zum Facharzt in eine andere Weiterbildung ist möglich. Für die Anerkennung der Weiterbildungszeiten sind die Weiterbildungszeugnisse maßgebend. Da es auch hier regionale Unterschiede geben kann, solltest Du Dich dazu bei Deiner zuständigen Landesärztekammer erkundigen.
In welchen Einrichtungen ist die Weiterbildung zur Ärztin oder zum Arzt für Anästhesiologie möglich?
Im Weiterbildungsregister von BDA und DGAI findest Du eine detaillierte Zusammenstellung sämtlicher den Verbänden gemeldeten Weiterbildungsstätten.
Was ist die Aufgabe der Ärztekammer?
Die Bundesärztekammer (BÄK) ist der Zusammenschluss der Landesärztekammern und vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Die Landesärztekammer ist die Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte in einem Bundesland. Jede Ärztin und jeder Arzt muss Mitglied in einer Landesärztekammer sein. Über die Landesärztekammern (LÄK) erhältst Du z.B. Deinen Arztausweis und einen Überblick über Deine gesammelten CME-Punkte.
Was ist CME und muss ich CME-Punkte sammeln?
Unter Continuing Medical Education (CME) versteht man medizinische Fortbildungsmaßnahmen, an denen ausgebildete Fachärzte teilnehmen müssen. Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) wird die ärztliche Fortbildung verpflichtend eingeführt. In § 95 d SGB V ist für niedergelassene Ärzte vorgesehen, alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen, dass sie in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Wird dieser Fortbildungsnachweis nicht oder nicht vollständig erbracht, folgen Sanktionen, die über Honorarkürzungen bis zum Antrag auf Entziehung der Zulassung reichen. Die Fortbildungsverpflichtung für im Krankenhaus tätige Fachärzte ist in § 137 Abs. 1 SGB V geregelt.
Was hat es mit der Fortbildungsnummer (EFN) auf sich?
Die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) ist eine 15stellige Zahl, die jeder Ärztin und jedem Arzt von seiner zuständigen Landesärztekammer zugeordnet wird. Damit können CME-Punkte im Rahmen der Continuing Medical Education eindeutig zugeordnet werden.