Verhalten nach einem Zwischenfall

Erste juristische Hilfe erhalten Sie von der Rechtsabteilung sowie in den Beiträgen der Webinar-Reihe „Recht - erklärt“. BDA-Mitglieder können sich in besonderen Belastungssituationen in Klinik und Praxis zur kollegialen Unterstützung ergänzend an die PSU-Helpline wenden.

Der Juristische Notfallkoffer® CHECKLISTE der wichtigsten Regeln

  1. Adäquate Kommunikation im gesamten Behandlungsverlauf; insbesondere im Konfliktfall, nach einem Zwischenfall oder bei einem Behandlungsmisserfolg mit Schadensfolge 
    • Suchen Sie das offene und ehrliche Gespräch mit der Patientin/dem Patienten bzw. den Angehörigen
    • Eine solche Aussprache muss gut vorbereitet werden und sollte aus Beweisgründen nur in Anwesenheit eines Gesprächszeugen/einer Gesprächszeugin stattfinden
  2. Kein Schuldanerkenntnis; vermeiden von Bewertungen und Hypothesen zu Ursachenzusammenhängen und zum Verhalten sonstiger Beteiligter
  3. Dokumentation von Gesprächsinhalt und -verlauf
  4. Keine unterschiedlichen Auskünfte von verschiedenen Personen
  5. Erstellung eines Gedächtnisprotokolls, Komplettierung der Krankenunterlagen und Anfertigung von Fotokopien
    • Jede Betroffene/jeder Betroffene muss für sich persönlich genaue Aufzeichnungen im Sinne eines Gedächtnisprotokolls zum Geschehen fertigen
    • Vervollständigung der Krankenblattdokumentation mit Kennzeichnung der Nachträglichkeit (Eintragsdatum)
    • Fertigen Sie von sämtlichen Krankenunterlagen Kopien bzw. Duplikate an
  6. Keine Zeugenbeeinflussung und keine Unterdrückung oder Veränderung vorhandener Krankenunterlagen
  7. Mitteilungspflichten und Stellungnahmen
    • Unverzügliche Meldung jedes Schadensereignisses an Vorgesetzte, die Klinikverwaltungen, den zuständigen Haftpflichtversicherer
    • Bei der Fertigung von schriftlichen Stellungnahmen Beschränkung auf die Schilderung des Tatbestandes ohne alle Wertungen
    • Interne Mitteilungen und Stellungnahmen stellen Verwaltungsvorgänge dar und sind daher nicht den Krankenunterlagen beizugeben
  8. Herausgabe von Krankenunterlagen; Mitteilung des Haftpflichtversicherers
    • Die Patientin/der Patient hat ein Recht auf Einsicht in die sie/ihn betreffende/n Krankenunterlagen
    • Das Einsichtsrecht wird praktisch umgesetzt, indem der Patientin/dem Patienten Kopien der Krankenunterlagen unter Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit ausgehändigt werden; grundsätzlich keine Herausgabe von Originaldokumenten
    • Auf Verlangen der Patientin/des Patienten ist der zuständige Haftpflichtversicherer samt Anschrift und Nummer des Versicherungsscheins mitzuteilen
    • Bei kriminalpolizeilichen Sicherstellungs- und Beschlagnahmemaßnahmen wegen Behandlungsfehlervorwürfen freiwillige Herausgabe der Behandlungsunterlagen
  9. Regulierungsvollmacht des Haftpflichtversicherers beachten; Gutachterkommission
    • Mit Einverständnis des Haftpflichtversicherers kann die mit der Patientin/dem Patienten abgestimmte Anrufung der zuständigen ärztlichen Gutachterkommission bzw. Schlichtungsstelle der außergerichtlichen Streitbeilegung dienen
  10. Sicherstellung korrekter Erstellung einer Todesbescheinigung
  11. Adäquates prozessuales Agieren im Zusammenwirken mit der beauftragten anwaltlichen Vertretung
  12. Rechte und Pflichten als Zeugin/Zeuge oder Beschuldigte/Beschuldigter im Strafverfahren beachten
    • Vor allem als "Beschuldigte/Beschuldigter": umgehende Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts als Verteidigerin/Verteidiger
    • Geltendmachung des Auskunfts- bzw. Aussageverweigerungsrechts; als "Beschuldigte/Beschuldigter" keine Einlassung zur Sache ohne vorherige Akteneinsicht
  13. Umgang mit Medien
    • Grundsätzlich gilt, möglichst jegliche Publizität zu vermeiden
    • Professionelles Agieren
    • Äußerungen allenfalls vorbereitet und koordiniert

Die Checkliste ist Teil einer Broschüre, die über die Verfasser bezogen werden kann.

Verfasser:

RA Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer
RA Rolf-Werner Bock
Kanzlei Ulsenheimer PartGmbH
Kanzlei Ulsenheimer PartGmbH
Büro München    
Büro Berlin
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Tel.: 089 24 20 81-0  
Tel.: 030 88 91 38-0
 

 

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