pdf Konditionen für Gastarzttätigkeiten (211 KB)
pdf Meldeformular für Gastarzttätigkeiten (218 KB)
Der BDA hat zur Förderung der Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der BDA will mit dieser Versicherung seinen Mitgliedern die Sorge nehmen, als Gastärztin/Gastarzt an einem fremden Krankenhaus im Rahmen der Fort- und Weiterbildung möglicherweise ohne Versicherungsschutz zu sein. Dieser Versicherungsschutz soll auch den Ärztinnen/Ärzten zugute kommen, die in ihr Krankenhaus Kolleginnen/Kollegen zur Hospitation aufnehmen. Versichert sind die Mitglieder des BDA nach Maßgabe der obenstehenden Konditionen.Um Missverständnisse und Versicherungslücken zu vermeiden, muss sich jedes Mitglied, das die Versicherung in Anspruch nehmen will, vorher schriftlich unter Angabe der Art und Dauer der Tätigkeit mit der FUNK Hospital-Versicherungsmakler GmbH in Verbindung setzen, die Sie im Auftrag des BDA berät.