pdf Konditionen für Praxisvertretungen (221 KB)
pdf Meldeformular für Praxisvertretungen (219 KB)
Die Haftpflichtversicherung der Anästhesistinnen und Anästhesisten, die eine vorübergehende Praxisvertretung übernehmen, erweist sich als problematisch. Oftmals besteht kein Versicherungsschutz über die zu vertretenden Vertragsärztinnen/Vertragsärzte. Um die bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, hat der BDA zu Gunsten seiner Mitglieder eine Haftpflichtversicherung für vorübergehende, nicht regelmäßige Praxisvertretungen abgeschlossen. Versichert sind die Mitglieder des BDA nach Maßgabe der obenstehenden Konditionen. Um Missverständnisse und Versicherungslücken zu vermeiden, muss sich jedes Mitglied, das die Versicherung in Anspruch nehmen will, vorher schriftlich unter Angabe der Art und Dauer der Tätigkeit mit der FUNK Hospital-Versicherungsmakler GmbH in Verbindung setzen, die Sie im Auftrag des BDA berät.