Ihre Vorteile
Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten ist die Interessenvertretung für mehr als 20.000 Anästhesistinnen und Anästhesisten aus Kliniken und Praxen. Wir bieten unseren Mitgliedern eine individuelle professionelle Beratung sowie hochwertige Fortbildungsangebote. Damit sind wir Garant für höchste anästhesiologische Standards und Sicherheit für mehr als 10 Mio. Patientinnen und Patienten pro Jahr - 365 Tage - rund um die Uhr.
Werden Sie Mitglied im BDA und profitieren Sie von vielen Vorteilen:
Rechtsberatung:
- Persönliche fachbezogene rechtliche Beratung (z.B. Haftungs- und Arbeitsrecht)
- Vertragsbegutachtung
- Vermittlung einer versierten Strafverteidigung im Falle eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
- Beratung zum Verhalten nach einem Zwischenfall
- Urteilssammlung über relevante Gerichtsentscheidungen
- JUS-Letter und Webinare zu aktuellen rechtlichen Themen und Gesetzesänderungen
Beratungsangebot für alle Versorgungssektoren:
- Ambulante Anästhesie und vertragsärztliche Versorgung sowie Niederlassungsberatung
- Krankenhausmanagement und Gesundheitspolitik
- Gebührenfragen (GOÄ/EBM/DRG)
- Personalmanagement
- OP-Management
Ermäßigte Teilnahmegebühren:
- Regionaltagungen
- eLearningportal
- DINK und FII
- vielfältiges Seminarangebot:
Managementseminare (z.B. OP-Management), Recht am See, u.v.m. - Online und offline aktuell informiert über die digitalen Kanäle des BDA und die monatliche Verbandszeitschrift A&I Kostenlose monatlich erscheinende Verbandszeitschrift A&I
Versicherungsservice:
- individuelle Beratung zu berufsbezogenen Versicherungsfragen
- Zugang zu BDA-Rahmenverträgen verschiedenster Versicherungen
(Berufshaftpflichtversicherung, Anschlussrechtschutzversicherung, u.v.m.) - Berufsrechtschutzversicherung (insbes. Strafrechtschutz)
- Haftpflichtversicherung für Gastarzttätigkeiten
- Haftpflichtversicherung für vorübergehende Praxisvertretungen
Zugang zur größten Plattform für Patientensicherheit
- CIRS-AINS:
- bundesweites, internetbasiertes Berichts- und Lernsystem von BDA/DGAI und ÄZQ
- anonyme Erfassung, Analyse und Verbreitung von sicherheitsrelevanten Ereignissen in Klinik und Praxis
Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge gültig bis zum 31.12.2024
1.
Ärzte in Weiterbildung (Vollzeit)
90,- €
1.1.*
Ärzte in Weiterbildung (Teilzeit 50% oder weniger der Regelarbeitszeit)
75,- €
2.
Fachärzte in nicht leitender Stellung, Oberärzte, in Praxen oder MVZ's angestellte Ärzte, Jobsharing Assistenten
135,- €
2.1.*
Fachärzte (Teilzeit 50% oder weniger der Regelarbeitszeit)
110,- €
3.
Fachärzte in leitender Stellung, Fachärzte im Managementbereich
240,- €
3.1.
zugelassene Vertragsärzte, Zugelassene Vertragsärzte in freiberuflicher Tätigkeit in MVZ's; honorarärztliche Tätigkeit
240,- €
3.2.
zugelassene Vertragsärzte in den ersten 2 Jahren (Kalenderjahr) der Niederlassung
135,- €
3.3.*
zugelassene Vertragsärzte in freiberuflicher Tätigkeit mit Teilzulassung von 50 %
135,- €
4.
Nicht/nicht mehr berufstätige Mitglieder, Mitglieder in Elternzeit ohne Berufstätigkeit im Kalenderjahr des Beginns/Ende der Elternzeit
65,- €
1. bis 4. jeweils inkl. Gruppenrechtsschutzversicherung in Höhe von 34,87 €.
*gilt nicht bei Altersteilzeit
*gilt nicht bei Altersteilzeit
4.1.
Unter Ausschluss der Gruppenrechtsschutzversicherung:
Nicht/nicht mehr berufstätige Mitglieder, Mitglieder in Elternzeit ohne Berufstätigkeit im Kalenderjahr des Beginns/Ende der Elternzeit
30,-€
Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2025
1.
Ärzte in Weiterbildung (Vollzeit)
90,- €
2.
Fachärzte in nicht leitender Stellung, Oberärzte, in Praxen oder MVZ's angestellte Ärzte, Jobsharing Assistenten
150,- €
2.1.
Fachärzte in freiberuflicher Tätigkeit in MVZ's; honorarärztliche Tätigkeit
150,- €
3.
Fachärzte in leitender Stellung, Fachärzte im Managementbereich
260,- €
3.1.
niedergelassene Ärzte, Belegärzte, zugelassene Vertragsärzte in freiberuflicher Tätigkeit in MVZ's
260,- €
4.
Mitglieder im Ruhestand, nicht berufstätige Mitglieder*
70,- €
1. bis 4. jeweils inkl. Gruppenrechtsschutzversicherung in Höhe von 34,87 €.
*gilt nicht bei Altersteilzeit
*gilt nicht bei Altersteilzeit
4.1.
Unter Ausschluss der Gruppenrechtsschutzversicherung:
Mitglieder im Ruhestand, nicht berufstätige Mitglieder
35,-€