Zur Wahl gestellt
Wahlordnung des BDA, Abs. 3:
Wahlvorschläge sind der Geschäftsstelle bis spätestens acht Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung/Landesversammlung zusammen mit der schriftlichen Einverständniserklärung und dem Curriculum des Kandidaten zuzuleiten. Die Geschäftsstelle stellt die Kandidaten den Mitgliedern des Berufsverbandes bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin auf der Homepage des BDA unter der Rubrik "Zur Wahl gestellt" vor.