Auszug aus der Satzung
Auszug aus der Satzung (in der Fassung vom 30. Sept. 1992) |
§ 3 Mitgliedschaft | |
1. | Ordentliche Mitglieder können Fachärzte für Anästhesiologie und Ärzte werden, die in der Weiterbildung für das Gebiet Anästhesiologie begriffen sind. |
2. | Personen, die sich in besonderem Maße um die vom Berufsverband vertretenen Belange verdient gemacht haben, kann durch Beschluss des Präsidiums und des Ausschusses die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Der Beschluss bedarf in beiden Organen einer Vierfünftelmehrheit. |
Laudatio Ehrenmitgliedschaft
Jörg Karst, Berlin Laudatio: pdf Laudatio Jörg Karst (44 KB) |
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