1.
Ärzte in Weiterbildung (Vollzeit)
90,- €
1.1.*
Ärzte in Weiterbildung (Teilzeit 50% oder weniger der Regelarbeitszeit)
75,- €
 
 
 
2.
Fachärzte in nicht leitender Stellung, Oberärzte, in Praxen oder MVZ's angestellte Ärzte, Jobsharing Assistenten
135,- €
2.1.*
Fachärzte (Teilzeit 50% oder weniger der Regelarbeitszeit)
110,- €
 
 
 
3.
Fachärzte in leitender Stellung, Fachärzte im Managementbereich
240,- €
3.1.
zugelassene Vertragsärzte, Zugelassene Vertragsärzte in freiberuflicher Tätigkeit in MVZ's; honorarärztliche Tätigkeit
240,- €
3.2.
zugelassene Vertragsärzte in den ersten 2 Jahren (Kalenderjahr) der Niederlassung
135,- €
3.3.*
zugelassene Vertragsärzte in freiberuflicher Tätigkeit mit Teilzulassung von 50 %
135,- €
 
 
 
4.
Nicht/nicht mehr berufstätige Mitglieder, Mitglieder in Elternzeit ohne Berufstätigkeit im Kalenderjahr des Beginns/Ende der Elternzeit
65,- €
 
1. bis 4. jeweils inkl. Gruppenrechtsschutzversicherung in Höhe von 34,87 €.
*gilt nicht bei Altersteilzeit
 
4.1.
Unter Ausschluss der Gruppenrechtsschutzversicherung:
 
 
Nicht/nicht mehr berufstätige Mitglieder, Mitglieder in Elternzeit ohne Berufstätigkeit im Kalenderjahr des Beginns/Ende der Elternzeit
30,-€