In den Mitgliedsbeiträgen für berufstätige BDA-Mitglieder sind die anteiligen Versicherungsprämien für die Berufsrechtsschutzversicherung enthalten. Die Versicherung besteht aus folgenden Bausteinen:
- Strafrechtsschutzversicherung
- Arbeits- und Verwaltungsgerichtsrechtsschutzversicherung
- Sozialgerichtsrechtsschutzversicherung
Die BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung gilt für berufliche Tätigkeiten im Gesundheitswesen, unabhängig von dem Fachgebiet.
Mitglieder, die ihren BDA-Beitrag bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres nicht bezahlt haben, haben für dieses Jahr keinen Anspruch auf Versicherungsschutz aus der BDA-Gruppenrechtsschutzversicherung. Der für dieses Jahr erloschene Anspruch kann auch nicht durch Nachzahlung wiedergewonnen werden.
1. Strafrechtsschutzversicherung
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BDA Berufsrechtsschutz Konditionen
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Strafrechtsschutzversicherung Meldeformular
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Die Versicherung gewährt allen berufstätigen Mitgliedern des BDA Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit, die zu Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren führt. Versicherungsschutz besteht, wenn gegen das Mitglied als Beschuldigte/Beschuldigter ermittelt wird. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ereignisse, die vor der Mitgliedschaft in den BDA lagen.
Ein wesentlicher Zweck der Gruppenversicherung ist, jedem Mitglied vonseiten des BDA einen Rechtsbeistand für die Strafverteidigung zu empfehlen, der die notwendigen speziellen Kenntnisse und Erfahrungen im Arztstrafrecht besitzt und dessen Kosten in der vom BDA mit ihm vereinbarten Höhe von der Versicherung getragen werden. Der BDA benennt Ihnen namhafte Verteidigerinnen/Verteidiger.
Wenn Sie die Gruppenrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wollen, übersenden Sie bitte das ausgefüllte Meldeformular zusammen mit einer Sachverhaltsschilderung an das BDA-Versicherungsreferat (
2. Arbeits- und Verwaltungsgerichtsrechtsschutzversicherung
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BDA Berufsrechtsschutz Konditionen
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Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Prozessen angestellter Ärztinnen und Ärzte vor den Arbeitsgerichten und beamteter Ärztinnen und Ärzte vor den Verwaltungsgerichten wegen arbeits- und dienstrechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Krankenhausträger wegen eines bestehenden Dienst-/Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigung eines Arbeitsvertrags, Abgrenzung der Dienstaufgaben im Beamtenverhältnis). Der Versicherungsschutz setzt eine BDA-Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten vor Klageerhebung voraus (Wartezeit).
Wenn Sie den Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen, so müssen Sie das Verfahren unverzüglich schriftlich bei dem BDA-Versicherungsreferat (
Bitte beachten Sie in jedem Fall etwaige Klagefristen. Wird die Klagefrist versäumt, so wird eine an sich nicht rechtmäßige Maßnahme wirksam und unangreifbar.
3. Sozialgerichtsrechtsschutzversicherung
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BDA Berufsrechtsschutz Konditionen
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Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Prozessen vor Sozialgerichten in vertragsärztlichen Angelegenheiten (z.B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung), sofern der BDA das Verfahren als Musterprozess (Grundsatzfragen) unterstützt. Ein vom BDA-Präsidium benanntes Gremium entscheidet, ob im Einzelfall von dem Mitglied der Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren setzt die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes eine BDA-Mitgliedschaft von mindestens 3 Monaten vor Klageerhebung voraus (Wartezeit).
Musterprozesse sind vor Klageerhebung dem BDA-Versicherungsreferat (