Das Versicherungsreferat berät die Mitglieder in berufsbezogenen Versicherungsfragen. Der BDA bietet seinen Mitgliedern eine breite Palette von Versicherungen an, die mit dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt sind oder zu sehr günstigen Bedingungen bezogen werden können. Nähere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie: Mitglieder, die ihren BDA-Beitrag bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres nicht bezahlt haben, haben für dieses Jahr keinen Anspruch auf Versicherungsschutz aus den vom BDA zu ihren Gunsten abgeschlossenen Versicherungen (z.B. Gruppenrechtsschutzversicherung). Der für dieses Jahr erloschene Anspruch kann auch nicht durch Nachzahlung wiedergewonnen werden.

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Kontakt in der Geschäftsstelle
Ass. iur. Evelyn Weis
Juristin und Versicherungsreferentin

Sekretariat:
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