Nürnberg. Mit dem Auslaufen der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Hybrid-DRG-Vergütung am 31. Dezember 2024 warnt der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) einmal mehr vor gravierenden Konsequenzen für die Ambulantisierung. Das ursprünglich eingeführte System, das durch sektorengleiche Vergütung ambulante und stationäre Eingriffe gleichermaßen fördern sollte, droht durch inzwischen geplante Anpassungen ins Gegenteil verkehrt zu werden.

Ab dem 1. Januar 2025 soll die Vergütung auf Grundlage eines dreiseitigen Vertrags zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geregelt werden. Dieser umfasst eine Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs um rund 100 Eingriffe, die in sieben Leistungsbereichen abgedeckt werden. Die Höhe der Fallpauschalen für 2025 wird derzeit noch verhandelt. 

Das kürzlich verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat die Weichen für die Zukunft des ambulanten Operierens gestellt – eine Entwicklung, die der BDA mit Sorge betrachtet. Insbesondere sieht das Gesetz vor, die Hybrid-DRG-Pauschalen bis 2030 schrittweise auf das Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abzusenken. Aus Sicht des BDA macht dies das ambulante Operieren finanziell unattraktiv und gefährdet die Versorgung. 

Finanzieller Rückschlag

„Die Absenkung der Vergütungen auf EBM-Niveau bzw. darunter ist nicht nur ein finanzieller Rückschlag für unsere Mitglieder, sondern auch ein massives Hindernis für die Weiterentwicklung der Ambulantisierung. Investitionen in ambulante Strukturen werden unrentabel und die Hybrid-DRGs, die eigentlich als Anreiz gedacht waren, werden zum Kostenproblem“, erklärt Dr. Frank Vescia, Vizepräsident des BDA.

Ein weiterer Punkt: Während in der bisherigen Abrechnungssystematik des EBM Sachkosten zusätzlich abgerechnet werden können, sind diese in den Hybrid-DRG bereits enthalten. „Dadurch sinkt der Erlös für ambulante Leistungen sogar unter das Niveau des EBM“, erklärt Jörg Karst, Vertreter der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA. 

Darüber hinaus kritisiert der BDA, dass die Berechnung der Sachkosten weiterhin auf Krankenhausdaten basiert und die realen Kosten ambulanter Leistungen nicht berücksichtigt. Auch die Finanzierung essenzieller Leistungen wie der Prämedikation bleibt unklar. So enthält die geplante Abrechnungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-SV derzeit keine gesonderte Finanzierung der Prämedikation.

Der BDA sieht zum Start des Vertrags zwischen KBV, GKV-SV und DKG dringenden Handlungsbedarf: „Die Politik muss sicherstellen, dass die Vergütung realistisch an den tatsächlichen Kosten orientiert bleibt, anstatt sie auf ein unzureichendes Niveau abzusenken“, betont Vescia. In einem Gespräch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) im Bundesgesundheitsministerium hat der Verband diese Problematiken bereits klar adressiert und umfassende Nachbesserungen eingefordert.

Trotz der Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs und der Ankündigung von moderaten Vergütungssteigerungen in Einzelfällen bleibt das System aus Sicht des BDA unzureichend. Ohne eine Anpassung an die Kosten der ambulanten Versorgung drohen erhebliche Versorgungslücken, sowohl in Praxen als auch in Krankenhäusern.