Für die Abrechnung anästhesiologischer Leistungen im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich gilt bei Privatpatienten die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei berufsgenossenschaftlichen Patienten gilt das Vertragswerk der Unfallversicherungsträger, die UV-GOÄ. Diese seit Jahren nicht überarbeiteten Vergütungsinstrumente führen in der Praxis immer wieder zu Fragen in der Anwendung und leider auch gehäuft zu Auseinandersetzungen mit Patienten und Versicherungen. Im Referat für Gebührenfragen (GOÄ), eingegliedert in das Referat für Krankenhausmanagement und
-ökonomie, bieten wir unseren Mitglieder bei Fragen zur GOÄ / UV-GOÄ folgende Serviceleistungen an:
- schriftliche / telefonische Beratung zu Gebührenfragen
- Gutachtenerstellung
- Veröffentlichungen
- Gebührenseminare (GOÄ)
- und den Anästhesiekommentar zur GOÄ von Prof. Dr. med. h.c. W. Weißauer und Prof. Dr. med. Alexander Schleppers
Wir bitten Sie dringend, sich vor Auseinandersetzungen mit Patienten oder Versicherungen und auch vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes bei uns (kostenlos) beraten zu lassen.
Kontakt
Prof. Dr. med. Alexander Schleppers
Arzt für Anästhesiologie
Neuwieder Str. 9
90411 Nürnberg
Tel.: 0911-933780
E-Mail:
Entwurf neue GOÄ - zur vertraulichen Verwendung
Bitte beachten Sie, dass dieser Entwurf lediglich Mitgliedern des BDA vorbehalten ist. Bitte geben Sie zur Authentifizierung Ihre Zugangsdaten für den geschlossenen Bereich an. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass jegliche Weitergabe/Vervielfältigung des Dokumentes untersagt ist und das Dokument vertraulich behandelt werden soll.