Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) weist die Forderung des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) nach exklusiven hybriden Finanzierungsmodellen für Krankenhäuser entschieden zurück. Die Kommission Niedergelassener Anästhesistinnen und Anästhesisten (KONA) im BDA warnt davor, die ambulante fachärztliche Versorgung zu benachteiligen und fordert eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit zur Stärkung der Patientenversorgung.
„Seit Jahrzehnten erbringen niedergelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten in der vertragsärztlichen Versorgung qualitätsgesichert zahlreiche ambulante Operationen und Prozeduren“, betont Dr. Tim Deegener, Leiter des Referates für ambulante und vertragsärztliche Anästhesie und federführend in der Kommission aktiv. Diese Leistungen sind gesetzlich im Rahmen der sektorengleichen Vergütung nach § 115f SGB V verankert. Das vom VUD vorgebrachte Argument einer „doppelten Facharztschiene“ wird durch diese gesetzliche Regelung ausdrücklich widerlegt – eine Entwicklung, die der BDA ausdrücklich begrüßt.
Gleichzeitig betont der BDA, dass Hochschulambulanzen gemäß § 117 SGB V in erster Linie auf den für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang begrenzt sind. Der fachärztliche Überweisungsvorbehalt gewährleistet dabei, dass insbesondere Patientinnen und Patienten mit komplexen oder schweren Erkrankungen Zugang zu einer Hochschulambulanz erhalten.
Keine einseitige Stärkung der Krankenhäuser
„Die finanzielle Unterdeckung von Universitätskliniken ist eine Herausforderung, die das gesamte deutsche Gesundheitswesen betrifft“, erklärt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia. „Die Lösung kann jedoch nicht in einer weiteren einseitigen Stärkung der Krankenhäuser liegen. Notwendig ist eine strukturelle Reform, die den tatsächlichen Versorgungsbedarfen gerecht wird.“
Dr. Deegener ergänzt: „Eine ausgewogene Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen ist essenziell für eine funktionierende Patientenversorgung. Die einseitige Bevorzugung von Krankenhäusern gefährdet die ambulante Versorgungsstruktur und schränkt die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten erheblich ein.“
Der BDA fordert daher eine gleichberechtigte Kooperation zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten sowie weiteren ambulanten Einrichtungen. Statt einseitiger Krankenhauslösungen müsse der Fokus auf eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit gelegt werden. Ziel müsse eine effiziente, wohnortnahe und patientenorientierte Versorgung sein, die den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten entspricht.