Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) nimmt die Entscheidung des Bundesrates, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nicht in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis. Die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann somit wie geplant zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. 

Damit wird ein intensiver Prozess, in den sich auch der BDA fachlich eingebracht hat, abgeschlossen, ohne dass das Gesetz durch eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss komplett infrage gestellt worden wäre. Aus Sicht des BDA bleiben jedoch wesentliche Anliegen der Anästhesiologie und Intensivmedizin unberücksichtigt – insbesondere bei der Vorhaltefinanzierung, der Regelung zu Hybrid-DRGs und den neuen bürokratischen Anforderungen.

„Die Krankenhausreform hat gute Ansätze, aber sie verfehlt in entscheidenden Punkten die Realität der klinischen Versorgung“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Die Anästhesiologie, ein zentraler Baustein der operativen und intensivmedizinischen Versorgung, bleibt in der Vorhaltefinanzierung weiterhin außen vor. Wir hatten dringend gefordert, diese wichtige Säule in die Finanzierungsstruktur zu integrieren. Doch unsere Warnungen scheinen, wenn überhaupt, nur teilweise gehört worden zu sein.“ Zwar werde das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) künftig evaluieren, ob die Kosten von Querschnittsaufgaben – wie der Anästhesie – besser abgebildet werden können. „Das ist ein erster Schritt, aber es reicht bei Weitem nicht aus, um die finanzielle Stabilität der Anästhesie und Intensivmedizin zu gewährleisten“, so Beck.

Ein weiteres zentrales Anliegen des BDA betrifft die Intensivmedizin, die in den aus Nordrhein-Westfalen übernommenen Leistungsgruppen bis 2027 lediglich als Platzhalter vorgesehen ist und durch eine Rechtsverordnung konkretisiert werden soll. „Es ist absolut notwendig, dass diese Rechtsverordnung synchron mit den weiteren Anforderungen, wie den OPS-Strukturmerkmalen, entwickelt wird“, betont BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Nur so können wir sicherstellen, dass wir in der Intensivmedizin verlässlich planen können, ohne zusätzliche bürokratische Belastungen durch den Medizinischen Dienst zu riskieren. Der BDA fordert dringend die Einbindung medizinischer Fachgesellschaften in diesen Prozess, um unnötige Bürokratie zu vermeiden und die hohe Qualität der intensivmedizinischen Versorgung auch langfristig sicherzustellen.

Die im Zusammenhang mit der Einführung von Hybrid-DRGs vorgesehene Absenkung der Vergütung auf EBM-Niveau bis 2030 sieht der Verband als gravierenden Fehler. „Das ist nicht nur ein finanzieller Rückschlag für unsere Mitglieder, sondern gefährdet die gesamte Ambulantisierungsstrategie“, warnt Dr. Frank Vescia, Vizepräsident des BDA. „Die Hybrid-DRGs, die eigentlich zur Förderung des ambulanten Operierens gedacht waren, werden so zu einem Kostenproblem. Damit riskieren wir, dass sowohl ambulante als auch stationäre Versorgungsangebote massiv geschwächt werden.“

Der BDA fordert daher, dass die Abwertung der Hybrid-DRGs durch die nächste Regierung rückgängig gemacht wird und wünscht sich einen Schulterschluss mit anderen davon betroffenen Fachgebieten, um der nächsten Regierung gemeinsam die Konsequenzen dieser Fehlentwicklungen vor Augen zu führen.

Einzelne positive Aspekte

Trotz der Kritik erkennt der BDA einzelne positive Aspekte der Reform an. So begrüßt der Verband die geplante Einführung ärztlicher Personalbemessungen und die Berücksichtigung der Weiterbildungskosten im Gesetz. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass ärztliche Weiterbildung nun zumindest Erwähnung findet. Aber die konkrete Ausgestaltung muss zeigen, ob diese Regelungen in der Praxis tatsächlich greifen“, so BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck.

Insgesamt fordert der BDA deutliche Nachbesserungen am KHVVG, um die anästhesiologische und intensivmedizinische Versorgung langfristig zu sichern. „Unsere Abteilungen tragen wesentlich zur flächendeckenden Patientenversorgung bei. Ohne eine angemessene Berücksichtigung in der Finanzierung werden wir die hohen Qualitätsstandards in der Versorgung und Weiterbildung nicht halten können“, fasst Beck zusammen.

Der BDA weist darauf hin, dass mit dem Passieren des Bundesrates das gesetzliche Vorhaben keineswegs abgeschlossen ist und zahlreiche Regelungen noch konkretisiert werden müssen. Der Verband wird den weiteren Prozess kritisch begleiten und sich weiterhin für eine stärkere Berücksichtigung der Anästhesiologie und Intensivmedizin einsetzen.