Berlin/Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) hat in einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Edgar Franke (SPD) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einmal mehr auf seine zentralen gesundheitspolitischen Anliegen aufmerksam gemacht. Im Fokus des Austauschs standen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die ärztliche Weiterbildung, die Entbürokratisierung im Krankenhaussektor sowie das Hybrid-DRG-System in der vertragsärztlichen Versorgung. Dabei ging es den Vertretern des Berufsverbandes nicht nur darum, auf ihre Forderungen hinzuweisen, sondern konstruktive Lösungsvorschläge anzubieten.
Von Seiten des BDA nahmen Präsidentin Prof. Dr. med. Grietje Beck, Jörg Karst als Vertreter der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten, Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referates Gesundheitspolitik, sowie Olaf Rotthaus, Referent für Gesundheitspolitik, an dem Austausch teil. Sie begrüßten die Ziele des KHVVG, insbesondere die Verbesserung der Behandlungsqualität und die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. Gleichzeitig kritisierten sie die unzureichende Berücksichtigung der Anästhesiologie und Intensivmedizin im aktuellen Entwurf. Wie der Verband bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zum KHVVG deutlich gemacht hat, schlägt er vor, die Vorhaltekosten für diese Bereiche auszugliedern, um Fehlallokationen und eine Unterfinanzierung der Kliniken und Abteilungen für Anästhesie und Intensivmedizin zu vermeiden und die essenzielle Rolle der Anästhesiologie in der stationären Versorgung zu würdigen.
Ein weiteres zentrales Thema war die Refinanzierung der Kosten für die ärztliche Weiterbildung. Da das derzeitige System Kliniken mit einem hohen Anteil an Weiterbildungsassistenten benachteiligt, forderten die BDA-Vertreter eine verbesserte Finanzierung der Weiterbildungskosten und schlugen vor, auf Basis des Ärztlichen Personalbemessungssystems der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) eine gestaffelte Stellenberechnung für Weiterbildungsstellen einzuführen. Dies könne sicherstellen, dass auch Einrichtungen mit einem hohen Weiterbildungsbedarf ausreichend finanziert werden.
Darüber hinaus setzte sich der BDA für Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Krankenhaussektor ein, insbesondere durch die Synchronisierung von OPS-Strukturkriterien und Leistungsgruppen. Diese Schritte könnten zu einer signifikanten Reduktion der bürokratischen Belastung führen und die Effizienz der Versorgung deutlich verbessern, so die BDA-Vertreter.
Letztlich ging es im Gespräch mit Edgar Franke auch um die Einführung des Hybrid-DRG-Systems in der vertragsärztlichen Versorgung. Als Vertreter der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im Verband betonte Jörg Karst, dass der BDA die Förderung der Ambulantisierung grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig wies er auf eine Schwäche im Abrechnungssystem hin: Alle an einer Operation beteiligten Ärzte, insbesondere Operateure und Anästhesisten, müssen ihre Leistungen gemeinsam abrechnen. Der BDA fordert daher, dass Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) oder andere Abrechnungsstellen verbindlich für die Abrechnung der Leistungen zuständig sein sollten. Diese Stellen sollten automatisch die vorab vereinbarte Honorarverteilung berücksichtigen und die Honoraranteile direkt an die jeweiligen Leistungserbringer weiterleiten.
Um die Transparenz bei der Erbringung und Abrechnung der Hybrid-DRG zu gewährleisten, sollte der abrechnende Arzt außerdem dazu verpflichtet werden, auf der Rechnung die lebenslange Arztnummer aller beteiligten Vertragsärzte anzugeben. Dies ist auch notwendig, um die vertragsärztliche Tätigkeit gegenüber der KV nachzuweisen.
Mit seinen konkreten Lösungsansätzen unterstrich der BDA erneut seine Bereitschaft konstruktiv an der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung mitzuwirken und die Sicherheit der medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten nachhaltig zu garantieren. Dabei strebt der BDA einen kontinuierlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern an. Beim gestrigen Anhörungstermin des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum KHVVG konnte der BDA erneut seine Positionen einbringen.