Nürnberg/Mainz. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) zeigt sich erfreut über die breite Zustimmung, die ein Antrag zur intravenösen Sedierung auf dem 128. Ärztetag erhalten hat.
Nürnberg/Mainz. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) zeigt sich erfreut über die breite Zustimmung, die ein Antrag zur intravenösen Sedierung auf dem 128. Ärztetag erhalten hat.
Unter dem Titel „Intravenöse Sedierung erfordert ärztliche Kompetenz“ war der Antrag von Prof. Dr. Jörg Weimann, Abgeordneter der Landesärztekammer Berlin und Vorsitzender des BDA-Landesverbandes Berlin, Frau Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, sowie von anästhesiologischen Delegierten verschiedener Landesärztekammern eingebracht worden.
Mit seinem Beschluss hat der 128. Deutsche Ärztetag festgestellt, dass die intravenöse Gabe von Sedativa dem Arztvorbehalt unterliegt und bei Delegation an nichtärztliches Personal ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden darf. Eine eigenständige Anwendung durch „nicht“-ärztliche Berufsgruppen, beispielsweise durch Zahnärztinnen und -ärzte, ohne Anwesenheit oder Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes, widerspricht sowohl den Fachinformationen als auch den Leitlinien zu Sedierungen, heißt es in dem Beschluss weiter.
Im Falle von Komplikationen hochriskant
Der BDA warnt daher zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) bereits seit längerem insbesondere davor, dass die intravenöse Verabreichung von Narkosemittel für Patienten im Falle von Komplikationen jederzeit hochriskant sein kann.
Um die entsprechende Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten betont der BDA die Notwendigkeit, dass die intravenöse Sedierung in die Hände erfahrener und speziell ausgebildeter Fachärztinnen und -ärzte mit entsprechender apparativer Ausstattung zur Überwachung und Unterstützung der lebenswichtigen Funktionen zu legen ist.
Schon vor Jahren hatten der BDA, die DGAI und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gemeinsam die „Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulanter Anästhesie“ verfasst, die bis heute Gültigkeit besitzt. Darin sind unter anderem die räumlichen Anforderungen für Narkosen bei ambulanten Operationen sowie die Qualifikation von Anästhesistinnen und Anästhesisten und ihres Assistenzpersonals festgehalten.
„Die breite Zustimmung des 128. Ärztetages zu unserer Sichtweise unterstreicht die Bedeutung der ärztlichen Kompetenz bei der intravenösen Sedierung und bestätigt, dass die Sicherheit und das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten stets oberste Priorität haben müssen.“ hält BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck vor diesem Hintergrund fest.