Nürnberg - In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung ärztlicher Weiterbildung im Rahmen der aktuellen Reformvorhaben zu ergreifen.
Nürnberg - In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung ärztlicher Weiterbildung im Rahmen der aktuellen Reformvorhaben zu ergreifen.
Die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, bereitet ihnen große Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft, machen die Verbände in ihrem Schreiben deutlich. Dabei geht ihre Forderung an den Minister über bloße Appelle hinaus; vielmehr unterbreiten sie selbst konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.
Zukunft der klinischen Versorgung ist gefährdet
Der offene Brief betont zunächst die unerlässliche Bedeutung einer fundierten ärztlichen Weiterbildung für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Dabei machen die Verbände darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, auch die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass auch im bisherigen Finanzierungssystem Ressourcen, die zur Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen notwendig sind, eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. „Einarbeitung, Supervision sowie die notwendige Durchführung von zeitaufwändigen Qualifizierungsmaßnahmen führen neben dem bereits heute vorhandenen Fachkräftemangel in Weiterbildungskliniken selbst bei numerischer Vollbesetzung permanent zu einer de facto Unterbesetzung im ärztlichen Bereich“, halten die Verbände fest und kritisieren: „In den bisherigen Reformdebatten wird diese Nichtberücksichtigung der Relevanz der ärztlichen Weiterbildung bedauerlicherweise fortgeführt.“ Zusammen mit dem weiter zunehmenden Fachkräftemangel gefährde dies die zukünftige klinische Versorgung im Kern, warnen sie und fordern ein Umdenken.
Die Verbände verlangen daher eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten transparent zu refinanzieren und sicherzustellen, dass die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert wird. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken und halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.
Zur konkreten Umsetzung schlagen BDA, DGAI, BDC und DGCH folgenden Ablauf vor: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten.
Ambulante Eingriffe bei Weiterbildung mitdenken
Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden.
„Unsere Vorschläge legen den Grundstein für eine zukunftsfähige ärztliche Weiterbildung und schaffen damit die finanzielle Basis für die Ausbildung kommender Ärztinnen und Ärzte“, betont BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Diese Investition in die Weiterbildung ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine strategische Entscheidung für die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Wir sind überzeugt, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen dazu beitragen werden, die Herausforderungen anzugehen und eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung auch weiterhin sicherzustellen." Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stünden alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.