Bitte finden Sie anbei eine Stellungnahme von BDA und DGAI zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.
Die zentralen Regelungen des Referentenentwurfes (s. Anhang) sind:
- Anwendungsbereich des Regelungsentwurfs bezieht sich ausschließlich auf den Fall der pandemiebedingten Knappheit intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten und gilt für alle intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten, unabhängig von der Ursache der intensivmedizinischen Behandlungsbedürftigkeit;
- Klarstellung, dass auch im Rahmen der Entscheidungsfindung das allgemeine Benachteiligungsverbot gilt;
- Entscheidung über die Zuteilung darf nur unter Berücksichtigung der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit erfolgen;
- Komorbiditäten dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich verringern;
- Ausdrücklicher Ausschluss des Abbruchs einer bereits begonnenen Behandlung zugunsten einer neuen Patientin oder eines neuen Patienten, solange die intensivmedizinische Behandlung noch indiziert ist und von dem Patientenwillen getragen wird (sog. Ex-post Triage);
- Regelung eines Mehraugen-Prinzips;
- Regelung von Dokumentationspflichten und
- Verpflichtung der Krankenhäuser, sicherzustellen, dass die Zuständigkeiten und die Verfahrensabläufe festgelegt und eingehalten werden.
pdf DGAI BDA Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes (408 KB)