Gesetzliche Vorgaben
Vertragsärzte und medizinische Versorgungszentren sind nach § 135 a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln.
Die entsprechende Richtlinie (vertragsärztliche Versorgung) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist 01.01.2006 in Kraft getreten.
Diese ursprüngliche Richtlinie wurde mit Wirkung zum 16.11.2016 durch die sektorenübergreifend geltende Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) ersetzt. Die QM-RL regelt die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Praxen und Kliniken. Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich sind seit diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Nähere Informationen zum Qualitätsmanagement allgemein und dem QEP-Konzept sowie ein QEP-Newsletter können auf der Homepage der KBV abgerufen werden.
KBV Informationen: http://www.kbv.de/qm
QEP-Newsletter: http://www.kbv.de/qep/qepnewsletter.php
Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL (PDF)
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
Stand: 17.12.2015 (in Kraft seit 16.11.2016)
Qualitätsmanagementrichtlinie vertragsärztliche Versorgung des G-BA (PDF)
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
Stand: 18.10.2005 (in Kraft vom 01.01.2006 bis 15.11.2016)
Seminare
Der BDA bietet bei Bedarf in Kooperation mit der KBV seinen Mitgliedern spezielle Seminare an, in denen ihnen das Konzept "QEP-Qualität und Entwicklung in Praxen" vermittelt wird. Dieses QM-System wurde von der KBV speziell für Praxen konzipiert und erfüllt die Vorgaben der QM-Richtlinie. Nach dem Einführungsseminar können Sie anhand des Qualitätszielkataloges das QM praxisintern aufbauen.