Berlin (pag) – Der Medizinische Dienst (MD) Bund erneuert bei der Vorstellung der „Jahresstatistik 2023 Behandlungsfehler-Begutachtung“ seine Forderung nach der bundesweiten Einführung eines verpflichtenden Registers für Never-Events (NE). NE sind schwerwiegende Ereignisse, bei denen Patienten zu Schaden kommen, und die durch Prävention sicher zu verhindern seien.

Laut dem MD-Vorstandsvorsitzenden Dr. Stefan Gronemeyer ginge es nicht darum, Schuldige zu suchen, sondern um Patientensicherheit, weswegen das Register sanktionsfrei und pseudonymisiert sein sollte. Die Notwendigkeit zeigten die Zahlen: 12.438 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt der Dienst im Jahr 2023. In jedem vierten Fall stelle man Fehler fest. Bei jedem fünften sei der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. „Aus Sicht der Patienten ist das absolut nicht hinnehmbar“, kritisiert Gronemeyer.

Dr. Christine Adolph, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des MD Bayern, ordnet ein: „Zwei Drittel der Vorwürfe bezogen sich auf Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern.“ Ein Drittel sei ambulant. „Fehler bei Operationen können von Patientinnen und Patienten leichter erkannt werden als zum Beispiel Medikationsfehler.“

Jahr für Jahr sehe man die gleichen schweren Ereignisse, trotzdem gebe es keine nennenswerten Fortschritte, moniert Gronemeyer. Entdeckt werde zudem nur die Spitze des Eisbergs. Nur drei Prozent der Schadenfälle würden überhaupt nachverfolgt. Der MD Bund geht von einer großen Dunkelziffer unentdeckter Behandlungsfehler aus. Mit dem Register würde man mehr Fehler sehen und könnte Schlüsse für die Prävention ziehen. Das sei der richtige Weg, um vom Tabu, über Fehler zu sprechen, wegzukommen. „Das ist der zentrale Gewinn einer solchen Never-Event-Strategie, denn Wegschauen ist keine Strategie“, mahnt Gronemeyer.


Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH