Berlin (pag) – Den Zusammenhang zwischen Vorhaltevergütung und dem Risikostrukturausgleich (RSA) untersucht das IGES Institut in einer aktuellen Analyse, die der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Fazit: Kommt die neue Finanzierungsform für Kliniken nach Bevölkerungsbezug, muss der RSA angepasst werden. Die Studie hat die Interessengemeinschaft Betriebliche Krankenversicherung (BKV) in Auftrag gegeben.

In der derzeitigen Diskussion fordern Stimmen aus der Krankenhausregierungskommission, die mit der Klinikreform geplante Vorhaltevergütung an den Bevölkerungsbezug zu koppeln. Das wiederum hätte Wettbewerbsverzerrungen in der GKV zur Folge, so das IGES. Denn so könnten Kassen deren Versicherte Versorgungen von gewissen Leistungsgruppen nur unterdurchschnittlich wahrnähmen, gegenüber Kassen „mit stark überdurchschnittlicher Krankenhausmorbidität“ benachteiligt werden. Diese Verzerrung veranschaulichen die IGES-Autoren an einem fiktiven Beispiel. Ausgangssituation ist ein Krankenhaus mit einer zu versorgenden Bevölkerung von 40.000 Menschen, von denen 10.000 pro Jahr stationär behandelt werden. Das IGES geht von einem Erlösvolumen von 65 Millionen Euro aus, 60 Prozent wird durch Vorhaltung (39 Millionen) finanziert. Das IGES teilt das Erlösvolumen auf zwei Krankenkassen (A und B) mit gleicher Versichertenzahl in der Region auf. Die Klinik behandelt im Jahr 6.000 A-Versicherte, aber nur 4.000 B-Versicherte. Beide Kassen zahlen jedoch die gleiche Summe an Vorhaltung (19,5 Millionen Euro). Die morbiditätsabhängige Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds fällt für Kasse A mit 39 Millionen Euro höher aus als für B (26 Millionen Euro). Laut IGES wird Kasse A mit 11,1 Prozent überdeckelt, Kasse B mit minus 13 Prozent unterdeckelt.

Das IGES schlägt vor, die Vorhaltekosten von den im RSA berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben abzuziehen. „Für diesen Teil der Krankenkassenausgaben sollte kein weiteres, eigenständiges Zahlungssystem etabliert werden. Stattdessen könnten die bislang morbiditätsbezogenen Zu-weisungen aus dem Gesundheitsfonds um rein versichertenbezogene Zuweisungsanteile ergänzt werden“, so die Wissenschaftler.


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