Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) konkretisiert den Zeitplan für die Krankenhausreform und will Fachkliniken einen besonderen Stellenwert einräumen. So antwortet das BMG dem CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Pilsinger auf eine parlamentarische Einzelfrage.

© pag, Fiolka
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„Für bestimmte Leistungsgruppen ist explizit vorgesehen, dass Fachkrankenhäuser ,verwandte Leistungsgruppen‘ nicht am Krankenhausstandort vorhalten müssen, sondern diese in Kooperationen und Verbünden erbringen können“, schreibt Prof. Edgar Franke, parlamentarischer Staatssekretär im BMG, in seiner Antwort an Pilsinger. Dies sei auch möglich, wenn es für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich ist. Das betreffe auch die Versorgung in der Neurologischen Frührehabilitation, nach der Pilsinger explizit gefragt hat.

Der christsoziale Bundestagsabgeordnete erkundigt sich außerdem nach dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung, durch die das Leistungsgruppensystem weiterentwickelt werden soll. Laut Franke soll diese bis zum 31. März 2025 erlassen werden und ab dem 1. Januar 2027 wirken. Davor gelten die 60 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen plus die fünf zusätzlichen, auf die sich die Ampel im Kabinettsentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz geeinigt hat. Die leistungsgruppenspezifischen Mindestvorhaltezahlen will das BMG ebenfalls in einer gesonderten Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festlegen, so Franke. Diese Verordnung soll ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden.

 

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