Berlin (pag) – Ein Gutachten des Ex-Bundesverfassungsrichters Prof. Udo di Fabio sieht erhebliche Mängel beim Rettungsdienst. Der Bund sollte deutlich mehr gestalterisch eingreifen. 

Der Staat kommt seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern beim Rettungsdienst nicht nach. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse der von der Björn Steiger Stiftung in Auftrag gegebenen Expertise. Aktuell fehle es an einem funktionierenden System, weswegen Fabio von einer „Systemkrise“ schreibt. Bei der Vorstellung des Papiers in der Bundespressekonferenz appelliert der Präsident der Stiftung, Pierre-Enric Steiger, an die Politik: „In Deutschland sterben jeden Tag systembedingt Menschen.“ Im internationalen Vergleich sei man allein wegen der politischen Rahmenbedingungen und der Gesetzesvorgaben für die im Rettungsdienst tätigen Personen weit abgefallen. Ein Hauptgrund sei die Zersplitterung der Rettungsdienste. Oft habe jeder Kreis seinen eigenen Dienst und Leitstelle.

Grundsätzlich bestünde laut Fabio eine Schutzpflicht des Staates, die sich aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebe. Zwar sei der Rettungsdienst Ländersache – der Bund besitzt hier keine Gesetzgebungskompetenz – aber der Bund habe eine Steuerungsverantwortung. Diese ergebe sich daraus, dass die Versorgung über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werde. Fabio schlägt vor, dass der Bund die Spezifikationen im Leistungskatalog über das SGB V viel genauer ausarbeiten und damit Qualitätsstandards vorgeben könne. Somit würde er nicht in die organisatorische Hoheit der Bundesländer eingreifen, da er nichts verpflichtend anordne. Er würde aber steuernd wirken. Die Akteure in den jeweiligen Ländern müssten sich dann selbst fragen, wie sie gewisse Leistungsanforderungen erfüllen könnten, um letztlich bezahlt zu werden.


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