Berlin (pag) – Zukünftig werden Schwangere gesetzlich vor Abtreibungsgegnern geschützt: Der Bundestag beschließt den Entwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Anlass zur Novellierung geben zunehmende Protestaktionen.

Zukünftig sind Handlungen verboten, welche die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, beeinträchtigen können. Inbegriffen sind Taten in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der besagten Einrichtungen. Verstöße werden mit bis zu 5.000 Euro geahndet.

Damit sei nicht gemeint, dass überall im Bundesgebiet ein Bedarf für das Gesetz bestehe, nimmt die Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) in der Bundestagsdebatte aufgeheizten Gemütern den Wind aus den Segeln. „Aber es ist umso erschreckender, dass es Bereiche gibt, in denen wir mit diesem Gesetz Sicherheit herstellen müssen, nicht nur für die Frauen, die das Recht auf Beratung haben, sondern auch für die Ordnungsbehörden, für die Polizei, für die Kommunen“.

Die CDU-Abgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann geht zwar grundlegend d´accord damit, Schwangeren ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen zu ermöglichen, auch sollten sie „auf ihrem schweren Weg nicht beleidigt werden“. Allerdings findet sie „eine pauschale Bannmeile“ „unverhältnismäßig“, da in ihren Augen keine „ständig mögliche Belästigungssituation“ existiere. Es gebe lediglich religiöse Mahnwachen – aber die könnten mit bestehenden Gesetzen gelöst werden, dafür brauche es „kein neues Bundesgesetz“. Die SPD-Abgeordnete Katja Mast wundert sich über die Worte ihrer Vorrednerin. „Wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht, kriegt man mit, dass es das überall gibt.“ Die Politikerin erinnert an die vulnerable Ausnahmesituation, in der sich Schwangere befinden. Sie appelliert, sich in diesem Konflikt auf „die Seite der betroffenen Frauen“ zu stellen, „die in einer echten Konfliktsituation sind.“

In namentlicher Abstimmung votieren 381 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 169 lehnten ihn ab.


Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH