Berlin (pag) – Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geben die Sicherstellungszuschläge für 2025 bekannt. 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum profitieren im kommenden Jahr. Insgesamt werden aus den Töpfen von GKV und PKV 60,2 Millionen Euro verteilt.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Hält eine Klinik eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, bekommt sie einen Zuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Stationen kommen 200.000 Euro dazu. Die Zuschläge verteilen sich auf 82 Häuser mit je 400.000 Euro, 19 Häuser mit je 600.000 Euro und 20 Häuser mit je 800.000 Euro.

„So wollen wir eine wohnortnahe stationäre Versorgung auf dem Land sicherstellen, damit große wie kleine Patientinnen und Patienten auch im Notfall schnelle und fachkundige Hilfe erhalten“, betont Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende GKV-SV-Vorstandsvorsitzende. Wichtig sei, dass zum Zwecke der Patientensicherheit Qualitätskriterien auch für diese Einrichtungen beibehalten werden. „Die Krankenhausversorgung auch außerhalb der Ballungsräume gehört zum Erhalt der gleichwertigen Lebensverhältnisse“, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. „Deshalb finanzieren GKV und PKV dort gezielt Zuschläge für Krankenhäuser und sichern so die Basisversorgung für Kinder, in der Geburtshilfe und für Notfälle.“ Das Instrument habe sich bewährt und funktioniere unabhängig von einer Krankenhausreform. Und nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) sollen die Sicherstellungszuschläge auch nach der Krankenhausreform weiter gezahlt werden – zusätzlich zur Vorhaltefinanzierung und einer gesonderten Förderung für Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Units, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin.

Die Zahl der förderungsberechtigten Häuser sinkt allerdings in 2025. Denn in diesem Jahr bekommen 136 Kliniken Sicherstellungszuschläge in Höhe von insgesamt 67 Millionen Euro.

Die Liste der Krankenhäuser finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/krankenhaeuser/abrechnung/zu___abschlaege/liste_kh/2024_06_30_Vb_Liste_laendliche_KH_2025_NEU.pdf


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