Berlin (pag) – Der Bundesrat erhöht beim Thema Organspende den Druck auf den Bundestag. Die Länderkammer hat nun eine Gesetzesinitiative beschlossen, welche das Transplantationsgesetz im Sinne einer Widerspruchlösung ändern soll.

Laut dem Gesetzesvorschlag soll jede Person künftig als Organspender gelten, solange sie nicht zu Lebzeiten widersprochen hat oder diesen Wunsch auf andere Art und Weise mitgeteilt hat. Ausnahme sind Menschen, die nicht in der Lage sind, die Bedeutung, und Tragweite einer Organspende einzuschätzen. Bisher ist die Regelung so, dass man grundsätzlich nicht als Spender gilt, bis man ausdrücklich zugestimmt hat.

Laut Bundesrat würde auch eine neue Regelung das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden, nicht angetastet. Im Organspendeausweis, dem Organspende-Register oder auf anderen Weg, etwa durch eine Patientenverfügung, kann man seinen Widerspruch weiterhin mitteilen und geltend machen. Die Länder begründen ihren Vorstoß mit einem großen Mangel an Spenderorganen. So habe es im Jahr 2023 nur 2.877 Organspenden durch 965 Menschen gegeben. Auf ein Organ warteten dagegen 8.385 Patienten. Das im März eingeführte Organspenden-Register sei allein nicht ausreichend, um das Problem zu lösen. Von der Widerspruchlösung erhofft man sich mehr Spenden.

Zuletzt gab es Bewegung bei dem Thema: Im Juni haben Bundestagsmitglieder von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und der Linken einen Gruppenantrag für eine Widerspruchlösung im Bundestag eingebracht. 2020 scheiterte ein Gesetzentwurf im Bundestag. Das Anliegen der Länderkammer geht nun zur Bundesregierung, die initiativ Stellung nehmen kann. Danach entscheidet das Parlament.


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