Berlin (pag) – Die Reform der Notfallversorgung löst im Gesundheitswesen keine Jubelstürme aus. Kritisiert werden anlässlich der internen Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Struktur der Integrierten Notfallzentren (INZ) oder die geplante 24-7-Akutversorgung durch die Vertragsärzteschaft.

Die unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) befürchten ein Kompetenzwirrwarr. „Es erscheint wenig sinnvoll, die wesentlichen Strukturanforderungen für Integrierte Notfallzentren (INZ) anteilig auf den G-BA, die erweiterten Landesausschüsse und individuell abzuschließende Kooperationsverträge – mithin also drei verschiedene Ebenen – aufzuteilen“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Demnach sollte der G-BA Vorgaben für eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Versorgungsstruktur machen. Essenziell sei ein Ersteinschätzungsinstrument. Die G-BA-Richtlinie dazu hat das BMG als Rechtsaufsicht allerdings abgelehnt. Die Unparteiischen fordern nun eine „unverzügliche Nichtbeanstandung“.

Fast gleichzeitig lässt der G-BA nun sein gestuftes System der Notfallversorgung evaluieren. Versorgungseffekte sollen ermittelt und eine Zukunftsperspektive entwickelt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält bekanntlich den fahrenden Notdienst rund um die Uhr für nicht umsetzbar. Währenddessen begrüßt die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in die Pflicht genommen werden. Sie fordert allerdings „eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die von den Krankenhäusern im zukünftigen System der ambulanten Notfallversorgung zu erbringen sind“.

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands kritisiert, dass die Krankenhäuser in den INZ die Verantwortung inne haben sollen. So könnten Patienten in die Krankenhäuser wandern, „die dort aus medizinischen Gründen nichts zu suchen haben.“ Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband und die Diakonie rufen nach einer Obergrenze von 100.000 Einwohner pro INZ. „Damit wird in städtischen Regionen eine Überlastung […] vermieden.“


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