Berlin (pag) – „Ohne dass wir allen zumuten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, werden die Organspendezahlen nicht signifikant steigen“, spricht Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach Fraktur. Anlass ist ein fraktionsübergreifender Antrag zur Verankerung der Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz, den er unterstützt.


Die unzufriedenstellende Gegenwart analysiert Sabine Dittmar (SPD) bei der Vorstellung der Initiative in der Bundespressekonferenz. Drei Personen sterben täglich, drei Menschen, die zuvor auf einer übervollen Warteliste mit etwa 8.400 weiteren Wartenden standen. Nur 870 bis 950 Spenden verzeichne Deutschland jährlich.

Mit der Widerspruchsregelung glauben die Abgeordneten, „dass aus einer Geschichte der Verzweiflung wieder eine Geschichte der Hoffnung wird“, so Gitta Connemann (CDU/CSU). Eine aktive Entscheidung für oder gegen eine Transplantation zu treffen, könne durchaus von mündigen Erwachsenen erwartet werden. Anders steht es um die Realität: Denn bisher dokumentieren nur rund 40 Prozent der Bürger ihre Entscheidung, geht aus einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hervor. Dabei sagt diese auch aus, dass vier Fünftel der Gesellschaft Organspenden positiv gegenüber stehen. Die derzeitige Situation bürde Angehörigen eine „riesige Verantwortung“ auf, erinnert Connemann. Häufig hinge es dann an ihnen, über einen mutmaßlichen Willen nachzudenken.

In der öffentlichen Debatte fällt häufig das Schlagwort Selbstbestimmung. Auch für Petra Sitte (Linke) ist das ein Argument: für die Widerspruchsregelung. Immerhin nehme jeder potenzielle Spender Einfluss auf die Selbstbestimmung der Wartenden. Gesetzlich aufgefordert zu werden, „sich wenigstens einmal im Leben mit dem Thema zu beschäftigen“ schränke keine Selbstbestimmung ein. Grundsätzlich appelliert Sitte, die Perspektive der Betroffenen einzunehmen. Ihr Leben sei abhängig von der Entscheidung – zudem könne jeder Bürger jederzeit selbst in die Gruppe von Wartenden rutschen.

Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung ist 2020 im Bundestag gescheitert.

 

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