Düsseldorf/Lübeck (pag) – Während die Diskussion um die Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern festgefahren ist, schreitet Nordrhein-Westfalen weiter voran. Das Landesministerium für Arbeit und Gesundheit (MAGS) hat jetzt die Leistungsgruppen-Bescheide an die Krankenhäuser übermittelt. „Das führt dazu, dass es Konzentrationen gibt“, kündigt MAGS-Chef Karl-Josef Laumann (CDU) nach der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Lübeck an.

Par ordre du mufti geht das Prozedere in NRW nicht über die Bühne. Zwar setze das MAGS die Prioritäten, aber auf die Verkündung folgt nun eine Anhörungsphase. „Die Krankenhäuser können zu diesen Bescheiden Stellung nehmen“, sagt Laumann. Sein Haus werte ab dem Ende der Sommerferien alle eingegangenen Stellungnahmen aus und treffe auf dieser Basis die Entscheidung, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann, teilt das MAGS auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit mit. Nicht nur die Kliniken, sondern alle am Verwaltungsverfahren beteiligten Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung hätten ein Schreiben erhalten, das über die Planungen informiert.

Bis Jahresende 2024 sollen die fünf NRW-Bezirksregierungen dann die Feststellungsbescheide verschicken. An diesen Zeitplan glaubt Laumann. „Ich bin sicher, dass ich Ende des Jahres mit der Krankenhausplanung durch bin.“ Laumann betont, man müsse mit den Strukturen arbeiten, die man habe und die Beteiligten mitnehmen. Das hat der Landesminister getan und frühzeitig Akteure wie die Krankenhausgesellschaft oder Krankenkassen miteingebunden. Dass das Gerüst der NRW-Leistungsgruppen nach der Bundesreform gegebenenfalls einer Modifizierung bedarf, sieht er gelassen. „Es ist ein lebendes System“, dass regelmäßig angepasst werden müsse. Aber er sei sich bewusst, dass er natürlich auch die Vergütungsreform berücksichtigen muss.

 

aftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH