Berlin (pag) – Die Regierung will die Herzgesundheit stärken und zwar mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG). Im Entwurf werden diverse Maßnahmen aufgeführt und auch konkrete Leistungsansprüche ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen.

Für Kinder und Jugendliche soll es künftig einen Anspruch für die Früherkennungsuntersuchung auf eine Fettstoffwechselerkrankung mit Fokus auf Familiäre Hypercholesterinämie geben. Die Einladung zur Teilnahme an der J1-Untersuchung soll durch die Krankenkassen erfolgen. Bei Erwachsenen wird dem Gesetzentwurf nach die Check-Up-Untersuchung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen weiterentwickelt. Mit der Einladung verschicken die Krankenkassen Gutscheine, die der Versicherte auch in der Apotheke für eine Beratung sowie Messung der Risikofaktoren einlösen kann.

Für die Check-Up-Untersuchungen sollen in einer Rechtsverordnung ergänzende Leistungen für eine strukturierte Untersuchung mithilfe eines standardisierten Fragebogens sowie ergänzende Laboruntersuchungen festgelegt werden. Weitere Diagnostik, Beratung und Therapie sind ebenfalls vorgesehen.
Dabei dient die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) lediglich als Grundlage. Gefragt für die Konkretisierung der neuen Leistungsansprüche via Rechtsverordnungen sind die medizinischen Fachgesellschaften. Der eigentlich zuständige G-BA bleibt außen vor.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Verordnungsfähigkeit von Statinen zu stärken. Etwa zwei Millionen Menschen hätten einen Anspruch darauf. Zur Reduzierung des Nikotinkonsums soll es unter anderem eine medikamentöse Tabakentwöhnung geben, die Apotheken sollen Ansprechpartner für Beratung zu Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden. Diese neue pharmazeutische Dienstleistung können Versicherte einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Außerdem werden die Krankenkassen dazu verpflichtet, Disease-Management-Programme rund um Herz-Kreislauf-Erkrankungen umzusetzen.

Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit (pag) und spiegelt nicht zwingend die Meinung des BDA wider. © Presseagentur Gesundheit GmbH