Düsseldorf/Berlin (pag) – Jeder Mensch ist grundsätzlich Organ- oder Gewebespender, außer er legt einen erklärten Widerspruch vor. Dieses Credo will Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gerne gesetzlich verankern und hat jetzt die angekündigte Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung vorgestellt.

„Deutschlandweit warteten zum Stichtag 31. Dezember 2023 fast 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Zugleich wurden im Jahr 2023 in Deutschland nur knapp 2.900 Organe von 965 Personen gespendet“, gibt Laumann den Status quo wieder. „Das ist eine massive Lücke, die für viele Menschen am Ende womöglich den Tod bedeuten kann.“ Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde die Widerspruchslösung dazu beitragen, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu steigern und Wartezeiten auf ein Organ zu verkürzen. Mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland stehen der Organspende positiv gegenüber, bezieht sich Laumann auf eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Der Gesetzentwurf aus NRW sieht vor, dass der Widerspruch im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert werden kann – oder mündlich gegenüber Angehörigen.
Im Jahr 2020 scheiterte ein Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung im Bundestag. Jetzt, im anders zusammengesetzten Parlament, scheinen die Zeichen besser zu stehen, glaubt Laumann.

In der Tat hat das Thema in den vergangenen Tagen an Dynamik gewonnen. Medienberichten zufolge befindet sich ein Gruppenantrag im Bundestag zur Widerspruchslösung in Vorbereitung.

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