Berlin (pag) – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband einigen sich final über Hygienezuschläge bei ambulanten Eingriffen. Das teilt die KBV mit.

Die Höhe variiert je nach Eingriff und orientiert sich unter anderem an der Aufbereitung der Instrumente, der Dauer der Operation sowie am Ambulantisierungsgrad. Insgesamt gibt es 66 Zuschläge.

Die Spanne reicht dabei von 3,34 Euro für einen urologischen Eingriff der Kategorie Q1 bis 62,18 Euro für beispielsweise endoskopische visceralchirurgische Eingriffe der Kategorie G7. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und können Ärzte rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Der Zuschlag gilt für alle Eingriffe im Abschnitt 31.2 des EBM. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind, teilt die KBV mit. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.

Für die Zuschläge steht ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die KBV wolle sich weiter dafür einsetzen, „dass die Kosten der Arztpraxen für den wachsenden Hygieneaufwand erstattet werden“.

Die Übersicht zu den Hygienezuschlägen finden Sie hier.

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