Berlin (pag) – Für die Vergütung der ambulanten Versorgung klettert der Orientierungswert in den letzten fünf Jahren insgesamt um etwa 10,3 Prozent an. Fast doppelt so hoch ist der Veränderungswert für Krankenhäuser: Seit 2019 stieg er um 19,2 Prozent an. Das geht aus einer Analyse des Zentralinstituts (Zi) für die kassenärztliche Versorgung hervor.

In der ambulanten Versorgung falle der Orientierungswert dabei seit Jahren hinter der jährlichen Inflationsrate zurück. Dieses Jahr liege der Orientierungswert bereits das 15. in Folge unter der Inflationsrate, stellt das ZI fest. Sein Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried betont: „In den letzten Jahren konnte der gesetzlich geregelte Preisanstieg für ärztliche Leistungen nicht einmal den Zuwachs der steigenden Lohnkosten in den Praxen decken – geschweige denn den Anstieg anderer Betriebskosten.“ Das schränke die verfügbaren Mittel für Investitionen ein und führe weiterhin zu einer Verknappung des Leistungsangebots.

Anders verhalte es sich in der stationären Versorgung, erklärt Stillfried: Die zentralen Bundes- und Landesbasisfallwerte werden nach Maßgabe eines jährlich durch das Statistische Bundesamt ermittelten Orientierungswerts für Krankenhauskosten weiterentwickelt. Von 2015 bis 2024 sei dieser um 37,9 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum sei er in Praxen nur um 17,6 Prozent gestiegen. Zuspitzen werde sich die ungleiche finanzielle Lage voraussichtlich mit der Krankenhausreform. Durch sie sollen steigende Personalkosten künftig in voller Höhe auch unterjährig auf die Weiterentwicklung der Vergütungen der Krankenhäuser wirken. „Die gesetzliche Ungleichbehandlung von Kliniken und Praxen ist unverständlich“, kritisiert der Zi-Chef. Vor dem Hintergrund, dass jetzt alles für einen möglichst langfristigen Erhalt einer voll funktionsfähigen ambulanten Versorgung getan werden sollte, „müssen zur Festlegung des Orientierungswerts für die Praxen die gleichen Kriterien gelten wie für Krankenhäuser“, fordert Stillfried.

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