Berlin (pag) – GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) kritisieren eine massive Unterfinanzierung der Kliniken bei den Investitionskosten. Der Bedarf der Häuser werde nur zur Hälfte durch die Mittel der Länder gedeckt.

Verschwommenes Personal im Krankenhausflur
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Anlass für die Kritik ist der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen, auf den sich GKV-SV, DKG und PKV-Verband geeinigt haben. Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Kliniken liegt demnach bei rund sechseinhalb Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken seit Jahren nur rund die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind, führen die drei Organisationen aus. Dies erschwere den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenze in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen. Beispielhaft werden genannt: Sicherheit vor Cyberangriffen, Klimaschutz sowie Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes. „Wenn die Länder langfristig eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung haben wollen, müssen sie auch eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten“, lautet der gemeinsame Appell.

Der Katalog soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Häuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Er basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch den Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 64 Häusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen als Instrument genutzt werden, liegt in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bislang wenden nur Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an.

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