Berlin (pag) – Interoperables Forschungsregister, patientenbezogene Protokollierung der Datenverwendung und Record Linkage: Drei Fachgesellschaften legen erste Handlungsempfehlungen, die sich ihrer Meinung nach aus dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ergeben, für die Intensiv- und Notfallmedizin vor. Die Expertise richtet sich an Forschungseinrichtungen.

Bei den Fachgesellschaften handelt es sich um die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die TMF – Technologie und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung und die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS).

Um der Transparenzpflicht nachzukommen, empfehlen die Experten in dem Paper in den Gesundheitseinrichtungen jeweils eine zentrale Datenbank aufzubauen, in der alle Forschungs- und Datennutzungsprojekte erfasst werden. „Diese lokalen Forschungsregister sollten möglichst vielen Anforderungen genügen, nicht nur denen des GDNG.“ Darüber hinaus sprechen sich die Autoren für eine patientenbezogene Protokollierung der Datenverwendung in den medizinischen Einrichtungen aus. Dargestellt werden soll, welche Analysen mit den Informationen welcher Patientinnen und Patienten durchgeführt wurden. Außerdem empfiehlt die Arbeitsgruppe die Anwendung von Record Linkage (Verknüpfung von Daten zu einzelnen Patienten). Das sei erforderlich, „um z. B. den Einfluss der Versorgung in einer Einrichtung auf den in einer anderen Einrichtung erfassten weiteren Krankheitsverlauf analysieren zu können“.

Speziell für die Intensiv- und Notfallmedizin verspreche das GDNG Potenzial, meinen die Autoren. Denn dort „ist es aufgrund des Zustandes der Patient:innen und/oder aufgrund der Behandlungssituation im Regelfall nicht möglich oder nicht vertretbar, eine Einwilligung einzuholen. Daher profitiert insbesondere die Forschung in der Akutversorgung von dem Forschungsprivileg der Datenverarbeitung ohne Einwilligung.“

Die Handlungsempfehlungen finden Sie hier.

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