Berlin (pag) – Für 94 zusätzliche Leistungen gelten ab dem kommenden Jahr Hybrid-DRGs. Das heißt: Für diese operativen Prozeduren wird der gleiche Preis gezahlt, egal ob sie stationär oder ambulant erbracht werden. Auf die Erweiterung des Leistungskatalogs der speziellen sektorgleichen Vergütung haben sich jetzt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt.

Grafische Darstellung einer Leber
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„Das Gesamtvolumen der ambulantisierbaren vollstationären Fälle soll etwa 200.000 betragen“, geben die drei Vertragspartner das Ziel in der Vereinbarung vor. Die Höhe der Fallpauschalen für 2025 steht allerdings noch nicht fest. Darauf wollen sich KBV, DKG und GKV-SV aber bis zum 30. September, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember, einigen. Die Kalkulation erfolgt durch das Institut des Bewertungsausschusses und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. „Darüber hinaus ist im Rahmen der Kalkulation eine spezifische Analyse der Sachkosten vorzunehmen, um eine entsprechend sachgerechte Vergütung sicherzustellen“, heißt es weiter.

Durch die Vereinbarung werden die beiden Leistungsbereiche, für die es bereits Hybrid-DRGs gibt, Hernienchirurgie und Operationen am Sinus pilonidalis, um weitere OPS-Kodes erweitert. Hinzu kommen fünf neue Leistungsbereiche: Endoskopische Eingriffe an der Galle, der Leber und am Pankreas; proktologische Eingriffe an Analfisteln; Eingriffe an Hoden und Nebenhoden; brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie sowie osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen.

„Mit dieser Vereinbarung haben die Partner der Selbstverwaltung einen weiteren wichtigen Schritt zur Fortentwicklung der Ambulantisierung getan und in kürzester Frist Handlungs- und Kompromissfähigkeit bewiesen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes.

Bereits Ende vergangenen Jahres hat das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung einen Hybrid-DRG-Startkatalog mit Preisen vorgegeben.

 

Die Vereinbarung sowie Anhänge finden Sie hier:

Vereinbarung über den Leistungskatalog

Anlage 1

Anlage 2

 

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