G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen
Berlin (pag) – Corona-Ausnahmeregelungen für die Krankenhäuser bleiben bis zum 30. Juni 2022 bestehen. Das entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mehrheitlich. Betroffen sind die Mindestanforderungen für das Pflegepersonal in diversen Bereichen wie Bauchaortenaneurysma, Kinderherzchirurgie, Kinderonkologie sowie die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD).